BUNDESVERBAND REPRODUKTIONSMEDIZINISCHER ZENTREN DEUTSCHLANDS E.V.
Abrechnung der Entnahme und Lagerung von Ovargewebe als Kassenleistung ist im EBM nun geregelt
Geregelt im EBM
Die Erweiterung der Kryo-Richtlinie auf die Entnahme und Lagerung von Ovargewebe zum Fertilitätserhalt war seit einiger Zeit beschlossen. Nun stehen auch die Abrechnungsmodalitäten ab 1. Juli 2023 fest, die die KBV mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt hat. Für die intensive und sehr zufriedenstellende gemeinsame Arbeit bedankt sich der BRZ!
Die Mitteilung der KBV dazu.
Nach wie vor ist allerdings die Kostenübernahme der Lagerung sowohl der Keimzellen als auch des Ovargewebes nicht final geregelt. Um den Betroffenen den Weg zu erleichtern, hat der BRZ ein Formular entwickelt, das den gesetzlichen Kassen vorgelegt werden kann.
Bei Rückfragen können sich Betroffene natürlich weiterhin an den BRZ richten.