Patienteninformationsschreiben

Die Abrechnung reproduktionsmedizinischer Leistungen ist bedauerlicherweise ausgesprochen verwirrend für Patientenpaare.

Wenn beide Ehepartner bei einer gesetzlichen Kasse versichert sind, dann sind die Bedingungen, unter denen eine Behandlung erfolgen kann, festgelegt und die Abrechnung erfolgt im Regelwerk des „Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA). Sie müssen einen 50%igen Eigenanteil auf die Behandlungen leisten.

Lesen Sie dazu auch die Informationen auf dieser Internetseite.

Wenn Paare gemischt versichert sind (ein Partner gesetzlich, der andere bei einem privaten Versicherer) und ggf. noch die Beihilfe oder die Heilfürsorge ins Spiel kommen, dann wird die Abrechnung ausgesprochen kompliziert. Hierbei hat der Gesetzgeber es bislang den Gerichten überlassen, die Dinge zu regeln.

Ihr behandelnder Arzt und das Team des Zentrums, in dem Sie behandelt werden, wird auf Ihre Situation eingehen und Sie zur Finanzierung beraten. Sollten dennoch Fragen ungeklärt bleiben, so wenden Sie sich gern per Mail an den BRZ unter brz@repromed.de.

Patienteninformation PKV
Download der PDF-Datei

Steuerliche Absetzbarkeit einer IVF-Behandlung
Download der PDF-Datei

Stellungnahme zum Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2008 B 1 KR 24/07 R
Download der PDF-Datei

Bundessozialgericht Urteil vom 22.03.2005,B 1 KR 11/03 R
Download der PDF-Datei