Liste der Zentren und Abrechnung des Kinderwunsches bei HIV-betroffenen Paaren

Seit mehreren Jahren können von HIV betroffene Paare die Kinderwunschbehandlung über die gesetzliche Kasse abrechnen. Selbstverständlich müssen die Paare die Voraussetzungen des §27 a des SGB-V und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen erfüllen, um eine Erstattung von 50% zu erhalten.

Eine Liste der Kinderwunschzentren, die betroffene Paare behandeln, hat der BRZ 2011 zusammengestellt, allerdings sind die Angaben ohne Gewähr.

Kinderwunschbehandlung für HIV-betroffene Paare